Klares Votum für "Elf Morgen" und "Vor der Halt"
Areale ermöglichen bis zu 70 Bauplätze
Nach coronabedingt fast fünfmonatiger Unterbrechung hatten sich Ortsbürgermeister Christoph Stumpf (SPD) und die Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung ein weiteres Mal in parlamentarischer Sitzordnung mit zahlreichen Themen zu befassen, allen voran der Priorisierung eventueller Neubaugebiete. Hierzu waren vom Planungsbüro Bachtler, Böhme & Partner Kaiserslautern (BBP KL) die Raum- und Umweltplanerin Sarah Kallenbach, B. Sc., und der Freie Stadtplaner, Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler, sowie vom Bauamt der VG Winnweiler dessen Leiter, Roland Schreiber, auf Einladung Stumpfs erschienen.
Kallenbach und Bachtler stellten anhand einer anschaulichen wie aussagekräftigen Powerpoint-Präsentation nochmals die zwischenzeitlich auf acht denkbare Neubaugebiete erweitere Planung (Vorschlag der CDU-Fraktion) innerhalb der Ortsgemeinde und an ihren äußeren Grenzen en détail vor. „Aus unserer Sicht und nach Berücksichtigung aller in unserem Gutachten dargestellter und erläuterter Untersuchungsergebnisse sind die Flächen 01 „Elf Morgen“ (3,74 ha), das an die Alsenzstraße (K10) gegenüber der ehemaligen Tankstelle Engel, der Alsenbrücker Straße und der Ringstraße angrenzt, und das 2,24 ha umfassende Areal 04 „Vor der Halt“, begrenzt durch die Mühlstraße (K10), Bornacker und die ehemaligen Pfalzwerke, eindeutig am geeignetsten“, betont Bachtler, der den Rat vor dessen Entscheidung dahingehend sensibilisierte, „dass die Topografie und die Gesamtwohnqualität stets ebenso zu berücksichtigen seien, wie eine gemäßigte Planung, was gerade für die Flächen 01 und 04 zutreffe“. Beide Areale zusammen eröffnen die Möglichkeit für bis zu 70 Bauplätze mittlerer Größe.
Zum Einstieg in die sich anschließende rund zweistündige Aussprache zu diesem TOP gab Stumpf zu bedenken, dass hier und heute „ein weiser Beschluss“ vonnöten sei. Dem schloss sich Uwe Scheithe (CDU) mit den Worten „wir treffen jetzt eine Entscheidung für die Zukunft, das sollten wir keinesfalls mit Gewalt übers Knie brechen“ an. Auf entsprechende Fragen ergänzte Bachtler, dass auch die wesentlich kleineren, im Ortskern gelegenen Flächen 02 „An der Jahnstraße“ (0,64 ha, zwischen Hauptstraße und Bahnpfad) und 03 „An der Seiderstraße“ (0,65 ha) zwischen Gonbacher Straße und Bahnkörper realisierbar seien. „Beide haben jedoch individuelle Mängel, die bei den Flächen 01 und 04 nicht feststellbar sind und erbrächten zusammen maximal 15 Bauplätze, so dass sie allenfalls ergänzend und eingeschränkt in Frage kämen“, erläutert Bachtler. Uli Maul von der SPD gab in Bezug auf die favorisierte Fläche 01 zu bedenken, dass die Anlieger in der Alsenbrücker Straße bereits durch die nahe Autobahn 63 und die auf der gegenüberliegenden Seite errichtete große Freiflächen-Photovoltaikanlage genügend negativ beeinträchtigt seien. Dem stimmte Gabi Leppla (CDU) zu. „Der Verkehrslärm von der A63 ist heute wesentlich eindringlicher als früher, da dieser Streckenabschnitt deutlich stärker frequentiert wird. Ich gewichte bei der Fläche 08 ‚Unteres Manntal‘ die von den Gutachtern dargelegten Nachteile nicht so gravierend und halte dieses Areal für das insgesamt Geeignetste aller acht“, hebt Leppla hervor. „Eine eventuelle nochmalige Untersuchung der einen oder anderen von uns ausgeschlossenen Fläche, beispielsweise 08, würde im Ergebnis lediglich erbringen, dass diese nach wie vor nicht geeignet ist. Zudem würden vermeidbare Kosten generiert und wertvolle Zeit verloren“, macht Bachtler klar. Die erste Beigeordnete Tanja Dautermann von der SPD-Fraktion rief dazu auf, dem Gutachten, seinem Urteil und der Kompetenz von Frau Kallenbach und Herrn Bachtler uneingeschränkt zu vertrauen. „Für mich ist klar, dass nach Vorstellung des Gutachtens der beiden Experten, die wir ja selbst aufgrund ihrer Fachkenntnis und fachspezifischen Erfahrung mit dieser Aufgabe betraut hatten, die Fläche 01 ganz klar auch die Nummer eins ist“, macht Dautermann allen Gemeindevertretern wie dem Publikum ihre Meinung deutlich. Der abschließende Beschlussvorschlag Stumpfs, das Unternehmen BBP KL mit der Prüfung der Flächen 01 und 04 sowie der Einleitung des Verfahrens für einen Bebauungsplan zu beauftragen, wurde mit 13 Ja- bei einer Neinstimme (CDU) mit großer Mehrheit angenommen (keine Enthaltung).
Jahresrechnungen, Forstwirtschaftsplan
In seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hatte der Rechnungsprüfungsausschuss unter dem langjährigen Vorsitz von CDU-Ratsmitglied Dr. Karl Landfried die Rechnungen der Jahre 2019 und 2020 gemäß der geltenden Gemeindeordnung (GemO) stichprobenartig zu prüfen und dem Ortsgemeinderat im Anschluss empfohlen, den Bürgermeistern der OG Münchweiler und der VG Winnweiler, Stumpf und Rudolf Jacob (CDU), sowie den betroffenen Ortsbeigeordneten Theo Bundenthal (SPD), Dautermann, Maul und Bernd Riffel (parteilos) Entlastung zu erteilen. Wegen persönlicher Betroffenheit waren die ordentlichen Ausschussmitglieder Maul und Verena Riffel (SPD) nicht stimmberechtigt.
Für das Jahr 2019 wurden Erträge in Höhe von 1.410.564 Euro und Ausgaben von 1.418.449 Euro attestiert. Ein Minus von 7.884 Euro. Das Eigenkapital betrug zum Stichtag 2.106.898 Euro. 2020 standen 1.405.533 Euro Erträge 1.452.343 Euro Aufwendungen gegenüber (minus 46.809 Euro). Das Eigenkapital betrug zu diesem Zeitpunkt 2.060.088 Euro. Allen Beteiligten wurde unisono Entlastung erteilt.
Der – wie gewohnt – vom zuständigen Sippersfelder Revierförster Dieter Gass erstellte Forstwirtschaftsplan 2022 (FWP ´22) weist im Kern einen Ertrag von voraussichtlich 2.588 Euro aus. Diesem stehen Ausgaben in Höhe von 3.550 Euro entgegen, was einem Minus von 962 Euro gleichkommt. Der FWP ´22 wurde ohne Aussprache einmütig (ohne Enthaltung) angenommen.
Satzungsbeschluss, Vorkaufsrecht
Für den Bebauungsplan „Ackerwiese, Ziegelhütte, Bornacker, Seier“ galt es, eine weitere Änderung, bereits die sechste, zu beschließen. Hierzu kommunizierte der Ortschef vorab die Stellungnahmen aller 16 tangierten sogenannten Träger öffentlicher Belange. „Von Seiten etwa der Bundeswehr, der Deutschen Flugsicherung und dem Deutschen Wetterdienst gab es keinerlei Einwände, ebenso wenig vom Landesbetrieb Mobilität, der Pfalzgas GmbH oder dem Zweckverband Westpfalz. Die Kreisverwaltung Donnersberg und die Feuerwehr der VG Winnweiler etwa sowie Pfalzwerke Netz AG und die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd gaben lediglich Hinweise und Empfehlungen, die allesamt in die Planung aufgenommen werden. Einwände gab es überhaupt keine“, führt Stumpf aus. Der Satzungsbeschluss wurde ohne Enthaltung verabschiedet.
„Die Eigentümer und einzigen Bewohner eines Wohnanwesens in der Seierstraße, nahe dem Dorfplatz, sind zwischenzeitlich leider beide verstorben. Mittels einer Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht könnte sich die Ortsgemeinde die Option offenhalten, beim Verkauf des 390 m² messenden Grundstücks inklusive eines Einfamilienhauses Einfluss zu nehmen, über ein Mitspracherecht zu verfügen“, verdeutlicht Stumpf, der ergänzt, dass „für den Fall, das ein Interessent ein schlüssiges Konzept vorlege und umzusetzen in der Lage sei, die Gemeinde natürlich gerne zustimmen werde“. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Mühlstraße erhält neue Deckschicht
Abschließend gab der Ortsbürgermeister bekannt, dass die marode Mühlstraße (K10) nunmehr nach jahrelangem Drängen nun endlich saniert werde. „Es ist geplant, das von Schlaglöchern und Flickstellen übersäte Teilstück von der Einmündung an der Bundesstraße 48 bis zum Anwesen 10 nahe der Bushaltestelle vollständig mit einer neuen Deckschicht zu versehen. Die Baumaßnahme soll im August dieses Jahres beginnen und voraussichtlich zwei Monate in Anspruch nehmen, wobei für den gesamten Zeitraum eine Vollsperrung unumgänglich sein wird“, führt Stumpf aus. Die Möglichkeit, während dieser Vollsperrung an einer Seite zumindest einen schmalen Fuß-/Radweg vorzuhalten, wird geprüft.
Die nächste Ratssitzung wird für Ende April/Anfang Mai anberaumt.
(Siehe auch „Die Rheinpfalz“ und "Winnweiler Rundschau", KW11.)
Az.: I-12/LP 19/24-St./Ri.
Online: Donnerstag, 10. März 2022