Zweite Freiflächen-Photovoltaikanlage konkreter
Keine Anhebung der Realsteuern in 2021, aber in 2022
Nach einer der Pandemie geschuldeten fünfmonatigen Sitzungspause hatten Ortsbürgermeister Christoph Stumpf (SPD) und „sein“ Gemeinderat in ihrer jüngsten unmittelbar vor den Landtagswahlen anberaumten Ratssitzung – erneut in parlamentarischer Sitzordnung – eine stattliche Zahl an Themen großer Bandbreite abzuarbeiten, welche in der Zwischenzeit aufgelaufen waren.
Zur Frage einer möglichen zweiten Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) in Nachbarschaft zu der bereits bestehenden Nähe Bahnlinie und Bundesautobahn 63 auf der Münchweilerer Gemarkung „Stockwiese“ führte OB Stumpf aus, dass vor Kurzem von Regierungsseite der zulässig bebaubare Streifen für eine FF-PVA von 110 Meter auf 220 Meter verdoppelt wurde. „Dies führt dazu, dass die von der Firma ALTUS AG Projektentwickler für erneuerbare Energien Karlsruhe dort geplante Anlage wesentlich größer ausfallen dürfte und könnte, als ursprünglich angedacht, sie wäre wohl einer der größten des Landes, ein Vorzeigeobjekt für uns als Energiedorf, ein echtes Alleinstellungsmerkmal sozusagen“, verdeutlichte der Ortsbürgermeister. Die Firma ALTUS AG hat hierzu eine Absichtserklärung vorgelegt, in der sie Möglichkeiten eröffnet für zum Beispiel eine prozentuale Bürgerbeteiligung, eine vollständige Übernahme durch die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Verbandsgemeinde Winnweiler oder aber auch eine Verbindung zwischen der OG Münchweiler und VG Winnweiler. „Die Details legen wir fest, das ist der Vorteil bei der Sache. Änderungen an beispielsweise den Leistungsparametern sind für uns auch noch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich“, machte Stumpf klar. Erik Jennewein, CDU-Fraktionsvorsitzender, schlug eine geografische Verlagerung einer für ihn durchaus vorstellbaren zweiten, großen FF-PVA vor. „Ich denke, wenn wir die zweite Anlage mit der ersten irgendwie kombinieren, gäbe das ein deutlich besseres Gesamtbild ab, wir würden auch nicht das ganze Tal zubauen“, meinte Jennewein. Beigeordneter Theo Bundenthal und Ratsmitglied Uli Schreiber (beide SPD) stimmten dieser Ansicht uneingeschränkt zu, vor allem, da das Ganze dann zum Vorteil aller ein Stück weit mehr von der Bebauung entfernt wäre. OB Stumpf sieht in dieser Variante ebenfalls Vorzüge, zumal „eine Aufnahme in den derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP) kein Problem sein dürfte.“ Der vorliegende Beschlussvorschlag wurde um diesen Passus erweitert und in der Folge einstimmig beschlossen. „Das ist rationeller, als den FNP später mehrfach zu ändern und spart natürlich dadurch Kosten. Unberücksichtigt bliebe dabei, dass die sogenannten Träger öffentlicher Belange oder aber betroffene Privatpersonen Einwände vorbringen könnten, die alles zunichte machen würden“, hob der Ortschef hervor. Der Ortsgemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die Aufnahme möglicher Baugebiete in den FNP.
Die Kommunalaufsicht verlangt von den Gemeinden aufgrund der unverändert allüberall prekären finanziellen Situation sämtliche Möglichkeiten zur auf der einen Seite Einsparung von Kosten sowie Reduzierung der Ausgaben auszuschöpfen und auf der anderen Seite höhere Einnahmen zu generieren, wo immer sich die Möglichkeit dazu bietet. Aktuell sind in der OG Münchweiler die Grundsteuer A mit 300 Prozent, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit jeweils 365 Prozent festgesetzt. Stumpf erklärte vor Eintritt in die Diskussion um eventuelle Erhöhungen, dass er sich in der derzeitigen nach wie vor andauernden finanziell äußerst angespannten coronabedingten Lage, in der es beispielsweise bei Gastronomie, Geschäften oder Vereinen extreme Gewinneinbußen gebe, außer Stande sehe zuzustimmen, „wenn wir jetzt auch noch, wie von uns ‚von oben‘ verlangt, sämtliche Steuern erhöhen würden. In unseren Händen sind ja eigentlich im Wesentlichen nur das Bürgerhaus mit seiner Gaststätte und der Grillplatz. Das ist aktuell schon alles evaluiert, und ein Friedhof ist immer und überall defizitär“, machte Stumpf seine Auffassung deutlich. Der von der SPD-Fraktion vorab erarbeitete Vorschlag wurde von deren Fraktionsvorsitzenden Eva Bundenthal en detail vorgestellt. Er sieht für das laufende Kalenderjahr 2021 entgegen der übergeordneten Vorgabe keinerlei Erhöhung der Realsteuern vor, die Anlehnung an den Vorschlag der VG Winnweiler sollte erst in 2022 erfolgen, wenn sich die Gesamtsituation deutlich verbessert, eventuell sogar wieder weitestgehend normalisiert hat. Die Verbandsgemeinde sieht die Grundsteuer A für Münchweiler bei aktuell 325 Prozent, die Grundsteuer B bei 400 Prozent und die Gewerbesteuer bei 380 Prozent, was der Gemeinde ein jährliches Plus von insgesamt gut 19.000 Euro einbringen würde. „Wir liegen damit im Vergleich zu anderen Kommunen noch an der unteren Schwelle. Die OG Münchweiler hat in meiner Amtszeit seit 1999 niemals irgendwelche Gelder verschwendet, wir haben stets nur notwendige beziehungsweise unaufschiebbare Maßnahmen und Projekte finanziert und durchgeführt“, entgegnete Stumpf der Ansicht Dieter Molls (CDU), dass der Bürger nicht mehr verstehen könne, wenn etwa für eine B48-Umgehung Schweisweiler - Imsweiler mit Tunnel usw. unglaubliche 66 Mio. Euro und für einen Mitfahrerparkplatz an der A63/B48 mal eben so 850.000 Euro ausgegeben werden. „Wir müssen da unbedingt aufpassen, dass wir mit so etwas nicht auf ein und dieselbe Stufe gestellt werden“, warnte Moll. Der Beschlussvorschlag wurde bei einer Neinstimme angenommen.
Hundesteuer und Friedhofsgebühren anzupassen
Die ebenfalls zur Disposition stehende Hundesteuer wurde gemäß dem von der SPD-Fraktion erarbeiteten und gleichfalls von Eva Bundenthal vorgestellten Vorschlag bereits für das laufende Jahr angepasst. Der erste Hund kostet jetzt 60 Euro, statt 48 Euro. Der zweite erhöht sich von 72 Euro auf 90 Euro. Ab dem dritten Hund fallen nun 120 Euro an (bisher 96 Euro). Ein erster ermäßigter Hund (etwa Blindenhund oder ausgebildeter Jagdhund mit Prüfungsnachweis) kostet nunmehr 30 Euro (zuvor 24 Euro), der zweite 45 Euro (bisher 36 Euro). Für einen Zwinger fallen ab diesem Jahr gegenüber zuvor 96 Euro jetzt 120 Euro an. „Vorausgesetzt alle Hunde sind ordnungsgemäß bei der VG Winnweiler angemeldet und die fälligen Kosten entrichtet, wozu ich an dieser Stelle alle Hundehalter Münchweilers ausdrücklich auffordern möchte, bringt das unserer Gemeinde geschätzte Mehreinnahmen von jährlich etwa 1.600 Euro“, erläuterte Stumpf. Es erfolgte ein einstimmiges Votum.
Für die gleichfalls seitens der Kommunalaufsicht von allen Städten und Gemeinden eingeforderte Anpassung der Friedhofsgebühren lag der Gemeinde ebenfalls ein Vorschlag der VG Winnweiler vor, der alle 13 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde einander gegenüberstellt und so Mittelwerte für alle Grabvarianten erkennen lässt. Fraktionsübergreifend wurde der von Eva Bundenthal im Namen ihrer Fraktion vorgestellte Vorschlag bei zwei Enthaltungen unisono angenommen. Im Einzelnen sehen die neuen Gebühren wie folgt aus: Ein Einzelgrab schlägt künftig mit 300 Euro zu Buche (bisher 210 Euro), ein Doppelgrab respektive Tiefgrab mit 600 Euro (bisher 420 Euro), ein Urnengrab mit 300 Euro (bisher 210 Euro), eine Grabanfertigung für ein normales Grab mit 630 Euro (bisher 440 Euro), für ein Urnengrab mit 130 Euro (neu), die Nutzung der Leichenhalle mit 100 Euro (bisher 50 Euro). Die Kosten für anonyme Urnengräber und Wiesengräber bleiben mit 700 Euro stabil, ebenso unverändert die Kosten für die Einfassung von Einzelgräbern (110 Euro) beziehungsweise Doppelgräbern (220 Euro). Stumpf erklärte hierzu, dass der Arbeitsaufwand inklusive dem Maschineneinsatz, wobei aus Sicherheitsgründen bei einem solchen stets ein zweiter Mitarbeiter beteiligt sein muss, immer größer wird, sodass die Erhöhungen „aus meiner Sicht durchaus gerechtfertigt und keinesfalls überzogen sind, einen etwaigen Gewinn erwirtschaften wir daraus nicht.“
Bei der künftigen Instandhaltung der Feld- und Wirtschaftswege schlägt der Ortschef die Erstellung eines Fünf-Jahresplans vor, in dem – nach vorheriger beziehungsweise jeweiliger Überprüfung vor Ort durch den Bauausschuss (A-I) – festgelegt werden sollte, wann welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind oder werden. „Im sogenannten Feldwegekonto ist eine Guthaben vorhanden, das sich größtenteils aus Ausgleichszahlungen unserer Landesregierung an unsere Gemeinde im Rahmen des Baus der Autobahn 63 durch unsere Gemarkung ergeben hat. DieseSumme wird zur Begleichung von Ausbesserungsarbeiten genutzt, das sind aber in aller Regel nur kleinere Beträge. Gemäß Vorgabe der Kommunalaufsicht muss dieser Betrag sukzessive und möglichst zeitnah abgebaut werden“, erläuterte Stumpf. Jennewein schlug vor, „bevor wir das Ganze in den Bauausschuss geben, sollte sich der Ortschef mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzten und nach einer konkreten Vorgehensweise mit vielleicht effektiverer Strategie suchen“, was allgemeinde Zustimmung erfuhr.
Wird Bahnpfad zum Radweg?
Der bereits in großen Teilen bestehende Alsenzradweg – meist entlang der Bundesstraße 48 – soll weiter ausgebaut werden, was vom Land mit bis zu 75 Prozent aller Kosten massiv bezuschusst wird. „Für uns geht es hierbei primär um den Bahnpfad, der ja durchaus schon befahrbar ist, würde dann aber besser, breiter und sicherer ausgebaut, gerade im Hinblick auf gefahrlosen Begegnungsverkehr. Bei einer Zustimmung für die Förderantragsstellung ist eine spätere Ablehnung des Projekts für uns immer noch möglich“, erläuterte Stumpf Rat und Publikum. Dieter Moll (CDU) warf die Frage auf, ob es sinnvoll sei, jeden Feldweg zu asphaltieren und auszubauen und nur mit dem Argument „alles für touristische Zwecke“ zu rechtfertigen. „Zudem macht das Ganze für mich, wenn überhaupt, nur Sinn, wenn alle anderen Beteiligten, wie etwa der unmittelbar angrenzende Ortsteil Langmeil, da uneingeschränkt mitziehen, andernfalls ist das Projekt für mich wertlos“, gab Moll seinen Bedenken Ausdruck. Jennewein meinte, „wenn die Gemeinde Winnweiler sicher mit dabei ist, kann ich mir sehr wohl vorstellen, mich diesem Projekt anzuschließen.“ Insgesamt steht der Rat diesem Konzept fraktionsübergreifend durchaus positiv gegenüber, sieht allerdings bei der eventuellen weiteren Fortführung des Radweges über die Mühlstraße Richtung Enkenbach zum bereits bestehenden Teilstück nahe der Neumühle größere Hürden, beispielsweise bei einer wohl unvermeidlichen und gefahrvollen Fahrbahnquerung der stark frequentierten klassifizierten Mühlstraße (Kreisstraße 10), einer weiteren Zunahme der missbräuchlichen Nutzung des Fuß-/Radwegs als Parkfläche und einem dann notwendig werdenden Grundstücksankauf. „Roland Schreiber, Leiter des Bauamtes der VG Winnweiler, ist in die Planung einbezogen, die Bedenken sind ihm bekannt, finden hierbei Berücksichtigung“, hob Stumpf heraus. Bei einer Neinstimme wurde der Antragstellung auf Förderung zugestimmt.
Fernsehen kommt mit "Stadt - Land - Quiz"
Stumpf gab bekannt, dass sich das SWR Fernsehen schriftlich an ihn gewandt und ihm mitgeteilt habe, dass geplant sei, in Münchweiler eine Folge der beliebten Serie „Stadt – Land – Quiz“ zu drehen, bei der zwei Gemeinden aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegeneinander antreten und die von dem überregional bekannten Jens Hübschen moderiert wird. „Das Ganze ist für den 4. Mai in der Zeit von 11 bis 15 Uhr vorgesehen. Hierzu werden sechs Paare, also insgesamt zwölf Freiwillige gesucht. Interessenten können sich ab sofort bis zum Freitag, 16. April 2021, bei dem für unsere Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Beigeordneten Bernd Riffel (# -44 22, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder mir melden (# -46 73 AB, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Jedes Team wird maximal 15 bis 20 Minuten für Filmaufnahmen mit Befragungen benötigt. Die in Rede stehende Folge hat Pferde zum Thema, weshalb ein Großteil auf dem Islandpferdegestüt Neumühle von Lisa Sachs, die bereits ihre Zustimmung erteilt hat, gedreht werden wird. Besondere Fachkenntnisse in Bezug auf Pferde sind für die Teilnehmer ausdrücklich nicht vonnöten“, so Stumpfs Ausführungen.
Die nächste Ratssitzung, bei der der Doppelhaushalt 2021/2022 Schwerpunkt sein wird, aber unter anderem der Forstwirtschaftsplan 2021, eine Notstromversorgung für das Bürgerhaus oder die Übernahme der Kosten für die Straßenbeleuchtungsanlage der Neumühle zu beraten sind, ist für kurz nach den Osterfeiertagen vorgesehen. Der ansonsten obligatorische nichtöffentliche Teil wurde coronabedingt bis zur nächsten Sitzung vertagt.
(Siehe auch „Die Rheinpfalz“ und "Winnweiler Rundschau", KW11.)
Online: Sonntag, 14. März 2021