Rat verabschiedet Doppelhaushalt einmütig
Pro-Kopf-Verschuldung sinkt unter Landesdurchschnitt
In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres befasste sich das Gremium um Ortsbürgermeister Christoph Stumpf (SPD) schwerpunktmäßig mit dem zu beratenden und beschließenden fast 270 Seiten umfassenden gemeindlichen Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020. Eigens zu diesem Zweck hatte Stumpf Gertrud Cramme, Referatsleiterin Finanzen und Kasse der VGV Winnweiler, eingeladen. Sie hatte das komplexe Zahlenwerk bereits in der unmittelbar vorangestellten Sitzung des sachlich zuständigen Haupt- und Finanzausschusses (A-II) beiden Fraktionen mithilfe einer Powerpoint-Präsentation eingehend erläutert. „Hierbei erging an den Ortsgemeinderat die einstimmige Beschlussempfehlung, den Doppelhaushalt wie vorgestellt uneingeschränkt anzunehmen“, so Stumpf vorab.
Kernaussagen des nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalts sind für 2019 zu erwartende Erträge von 1.272.880 Euro, denen Aufwendungen in Höhe von 1.379.210 Euro gegenüberstehen - ein Jahresfehlbetrag von 106.141 Euro. Für 2020 resultiert aus der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen ein Defizit von 61.547 Euro. Die Steuerhebesätze für beide Jahre bleiben unverändert bei 300 Prozent (Grundsteuer A) und 365 Prozent (Grundsteuer B) sowie auf die Gewerbesteuer ebenfalls 365 Prozent. Die Abgaben für Hundehalter bleiben wie gehabt bei 48 Euro für den ersten, 72 Euro für den zweiten und 96 Euro für jeden weiteren Hund. Die Personalkosten belaufen sich 2019 auf 93.304 Euro, 2020 auf 93.593 Euro. Aufwendungen für die Instandhaltung gemeindlicher Einrichtungen (etwa Bürgerhaus, Friedhof, Spielplätze) werden sich 2019 bei 89.972 Euro und 2020 bei 84.893 Euro einpegeln. Die Abschreibungen von unter anderem Gebäuden, Plätzen und Wegen werden mit 151.197 Euro (2019) beziehungsweise 147.098 Euro (2020) kalkuliert. Die Umlagen schlagen 2019 (2020 in Klammern) für die Gewerbesteuer mit 14.000 Euro (7.700 Euro), für die Kreisumlage mit 438.680 Euro (471.409 Euro) und für die VG-Umlage mit 530.500 Euro (570.076 Euro) zu Buche. Der „Fonds Deutsche Einheit“, für den in den vergangenen Jahren stets etwa 4.500 Euro zu entrichten waren, wird ab 2019 nicht mehr erhoben, entfällt ersatzlos. Bei den Zins- und Finanzaufwendungen wird im Jahr 2019 mit 8.780 Euro gerechnet, im Folgejahr vermindert sich dieser Wert auf 8.370 Euro. Besondere Maßnahmen im geplanten Doppelhaushalt sind beispielsweise Investitionen in Höhe von 15.000 Euro für die Dorferneuerung, die vom Land mit 12.000 Euro (80 Prozent) bezuschusst werden, oder die Ersetzung der maroden, undichten Terrassentür der Bürgerhausgaststätte für 6.000 Euro. Bei der Entwicklung der Schulden ist festzustellen, dass diese Ende 2019 530.600 Euro (503.340 Euro) betragen werden. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 442 Euro (2019) respektive 419 Euro (2020) gegenüber 484 Euro in 2017 und 498 Euro in 2016. Damit liegt die Gemeinde erstmals seit der umfassenden Bürgerhaussanierung 2013 wieder deutlich unter dem aktuellen Landesdurchschnitt von 474 Euro. Die Bezuschussung aus dem „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“ (KEF-RP) beträgt für beide Jahre jeweils 1.555 Euro. Das Eigenkapital der Gemeinde beläuft sich Ende 2019 auf voraussichtlich 1.883.887 Euro, Ende 2020 auf 1.822.340 Euro.
„Nach meiner Überzeugung belegt der vorgestellte Doppelhaushalt unzweifelhaft, dass wir keineswegs etwa einfach wild drauf los planen, sondern, ganz im Gegenteil, jede einzelne noch so kleine Maßnahme im Hinblick auf ihre Notwendigkeit, ihren Umfang und Zeitpunkt zum Nutzen und Vorteil unserer Bürger gemeinsam sehr sorgsam abwägen. Die Summe der Investitionen bleibt stets auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Gerade so konnten wir trotz der 2013 umgesetzten 1,3 Millionen Euro teuren energetischen Sanierung des Bürgerhauskomplexes die Pro-Kopf-Verschuldung unserer Bürgerinnen und Bürger wieder unter den Landesdurchschnitt senken. Sicher ein Erfolg“, so Stumpfs ein wenig stolzes Fazit zu dem Zahlenwerk. Das vorgelegte Konzept wurde verbunden mit dem kollektiven Dank an Cramme für ihre abermals anschauliche wie verständliche und auf die wesentlichen Kernaussagen komprimierte Darstellung der durchaus komplizierten Materie in Ausschuss und Rat fraktionsübergreifend ohne Beanstandung oder Kritik einhellig (ohne Enthaltung) angenommen.
(Siehe auch "Winnweiler Rundschau" und „Die Rheinpfalz“, KW09)
Online: Samstag, 23. Februar 2019