Beerdigungen im Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Verbreitung des Coronavirus gelten
nach Absprache mit der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises mit sofortiger
Wirkung folgende Anordnungen:
- Die Teilnahme an Beisetzungen (Erd- und Urnenbestattungen) ist nur den
engsten Angehörigen gestattet.
- Allen anderen Personen ist die Teilnahme an Beisetzungen untersagt.
- Halten Sie sich nach Möglichkeit im Freien auf.
- Achten Sie auf genügend Abstand zu anderen Personen.
- Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.
Diese Anordnungen behalten bis auf Weiteres Ihre Gültigkeit und gelten für
alle Friedhöfe im Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler.
Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler
gez. Rudolf Jacob
Bürgermeister
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V.i.S.d.P.: Riffel, Beigeordneter
Online: Freitag, 20. März 2020