Appell zur Beachtung

  Die Gemeinde erreichen jüngst erneut Beschwerden von Anwohnern des oberen Bereiches von Kapellen- und Uttentalstraße, dass die Einbahnstraßenregelung der Uttentalstraße im mittleren und unteren Abschnitt nicht konsequent beachtet und befolgt wird. Demnach kam es vor, dass Fahrzeugführer von der Gonbacher Straße kommend direkt in die ansteigende Uttentalstraße eingefahren sind. Die Betroffenen fahren hierbei entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und unter Missachtung des dort gut sichtbar aufgestellten Verkehrszeichens „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267).

  Hierdurch wird zumindest eine abstrakte Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen, die leicht zu einer konkreten mit Schadensereignis führen kann. Bei einem Verkehrsunfall, der durch das bewusste (vorsätzliche) Fehlverhalten eines Falschfahrers verursacht wird, kann es bei der Kfz-Versicherung zu einem Leistungsausschluss kommen.

  Die Gemeinde appelliert an alle Anwohner und Anlieger die geltenden Verkehrsvorschriften stets zu beachten und insbesondere durch das verkehrswidrige Befahren der Uttentalstraße in falscher Richtung keine Gefahrensituationen heraufzubeschwören.  

(Siehe auch "Winnweiler Rundschau", KW25.)

Online: Mittwoch, 15. Juni 2022

Blick in den unteren Teil der Uttentalstraße von der Gonbacher Straße aus; rechts gut sichtbar postiert das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt)