Sechs mögliche Flächen für Neubaugebiete

Mehr als 50 Bauvoranfragen

  In ihrer jüngsten Sitzung stand für Ortsbürgermeister Christoph Stumpf (SPD) und „seine“ Gemeindevertreter*innen – pandemiebedingt ein weiteres Mal in der geräumigen Bürgerhaushalle und parlamentarischer Sitzordnung – die Vorstellung eines Gutachtens zu möglichen Neubaugebieten in der Ortsgemeinde im Mittelpunkt. Hierzu eingeladen waren die Raum- und Umweltplanerin Sarah Kallenbach, B. Sc., und der Freie Stadtplaner, Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler, beide vom Planungsbüro Bachtler, Böhme & Partner Kaiserslautern (BBP KL).

  Stumpf legte bei der Einführung ins Thema dar, dass die Gemeinde mit BBP KL in der Vergangenheit bereits mehrfach überaus konstruktiv und kompetent zusammengearbeitet habe und folgerichtig auch hier beauftragt werden konnte, die Möglichkeiten hinsichtlich eventueller Neubaugebiete innerhalb der Gemeinde und an seinen äußeren Grenzen wissenschaftlich zu untersuchen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. „Frau Kallenbach und Herr Bachtler werden mithilfe einer umfassenden wie aussagekräftigen Powerpoint-Präsentation die insgesamt sechs ermittelten sogenannten Potenzialflächen en detail vorstellen. Unmittelbar im Anschluss werden diese gewonnenen Erkenntnisse beiden Fraktionen zwecks interner Beratung zur Verfügung gestellt. In der zeitnah terminierten nächsten Ratssitzung werden wir dann die Möglichkeiten mit dem Ziel, eine Entscheidung für die kommenden zehn bis 15 Jahre herbeizuführen, intensiv diskutieren und beschließen“, verdeutlichte Stumpf, der ergänzte, dass aktuell bereits mehr als 50 Bauvoranfragen schriftlich an die Gemeinde gerichtet wurden, davon etwa ein Drittel von Münchweilerer Bürger*innen.

Fläche 01 „Elf Morgen“

  Das Areal umfasst 3,74 Hektar (ha), wird begrenzt von der klassifizierten Alsenzstraße (Kreisstraße 10) gegenüber der ehemaligen Tankstelle Engel, der Alsenbrücker Straße und der äußeren Hälfte der Ringstraße. „Hier konnten wir insgesamt gute Erschließungsmöglichkeiten und damit ein empfehlenswertes Gelände feststellen“, führte Kallenbach aus.  

Fläche 02 „An der Jahnstraße“

  Für das Areal zwischen Hauptstraße und Bahnpfad wurden bei einer Größe von 0,64 ha (etwa zehn Bauplätze) unkomplizierte Erschließungsmöglichkeiten ermittelt, wobei jedoch die Lärmentwicklung im Sportplatzbereich (inklusive Bolzplatz) zu prüfen und eine Überschwemmungsfläche (mögliches Alsenzhochwasser) zu berücksichtigen sind.

Fläche 03 „An der Seidersstraße“

  Beim zwischen Gonbacher Straße und Bahnkörper gelegenen Areal ist mit eventuellen Altlasten zu rechnen (ehemaliges Sägewerk). Der Teilbereich misst 0,65 ha und ermöglicht etwa fünf Bauplätze mittlerer Größe.

Fläche 04 „Vor der Halt“

  Dieses Gebiet grenzt unmittelbar an die klassifizierte Mühlstraße (Kreisstraße 10) und liegt zwischen Bornacker und dem Gelände der ehemaligen Pfalzwerke. Das 2,24 ha große Areal hat eine Neigung von bis zu 13 Prozent, „zudem ist hier bei der Entscheidungsfindung mit ins Kalkül einzubeziehen, dass direkt gegenüber das historisch bedeutsame und ortsbildprägende Anwesen Klostermühle mit seinem überregional bekannten und renommierten Hotel und Restaurant „Landidyll“ liegt, das für die Gemeinde fraglos von besonderer Bedeutung ist“, ergänzte Bachtler.    

Fläche 05 „Gehrenäcker“

  Das Gelände liegt direkt oberhalb der Fläche 04 und grenzt an Ackerwiese und Bornacker. Das 2,18 ha große Areal wird von BBP KL als „schwierig zu erschließen“ eingestuft, zudem kreuzt eine oberirdische Stromleitung, in deren Nahbereich eine Bebauung problematisch bis ausgeschlossen ist.   

Fläche 06 „Katzenacker“

  Dieses, auch in etwa hälftig unterteilbare Areal (dann Flächen 06A und 06B) erstreckt sich vom Ende der Alsenbrücker Straße über die gesamte Ackerwiese bis hin zum Bornacker und misst 10,39 ha. Hier attestiert das Gutachten eine „sehr schwierige Erschließung“.

Fazit der Gutachter

  Im Ergebnis wird festgestellt, dass „die Flächen 01 bis 04 durchweg geeignet sind, wenn auch teils mit Einschränkungen. Die Flächen 05 und 06 sind demgegenüber nicht zu empfehlen. Der weitere Weg geht nun über einen entsprechenden Beschluss des Ortsgemeinderates. Im Falle einer Zustimmung zu einem oder mehreren der vorgestellten Neubaugebiete haben im Anschluss unter anderem die Aufnahme in den Flächennutzungsplan, die Beauftragung individueller Gutachten und die jeweiligen Fachplanungen zu erfolgen“, so Bachtlers abschließende Erläuterungen.

  Stumpf, alle Ratsmitglieder und das an diesem Abend außergewöhnlich zahlreiche Publikum zollten Kallenbach und Bachtler für ihre anschaulichen, verständlichen und insbesondere kompetenten Ausführungen mit kollektivem Beifall geschlossen Dank.

Bauplatz auf Friedhofsteilfläche kommt

  Im Anschluss war ein sogenannter Aufstellungsbeschluss für die sechste Änderung des Bebauungsplans „Ackerwiese, Ziegelhütte, Bornacker, Seier“ zu fassen. „Wir hatten ja bereits in vorangegangener Ratssitzung einstimmig beschlossen, einen Teilbereich der ungenutzten und nicht benötigten Friedhofsfläche angrenzend an Ackerwiese und Ziegelstraße für ein Bauvorhaben freizugeben. Das Planungsbüro Bachtler hat hierzu unter besonderer Berücksichtigung von Naturschutz, der gegebenen Topografie und der in Betracht kommenden Grundstücksgröße eine Planung erarbeitet, stellt diese jetzt vor. Im Haushalt 2022 ist diese Maßnahme bereits eingestellt. Insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zum vorhandenen Baugebiet in diesem Bereich“, führte Stumpf aus. „Die Dachneigung wird mit 33 bis 38 Grad vorgegeben, ebenso die Firsthöhe von maximal 10,30 Meter. Zwei Vollgeschosse sind somit möglich. Ein Kanalanschluss besteht bereits, die zu veräußernde Gesamtfläche sollte bei etwas über 1.000 m² liegen“, machte Kallenbach deutlich. Der folgende Beschluss im sogenannten beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) wurde einstimmig (ohne Enthaltung) gefasst, den Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die Verwaltung veröffentlicht das Projekt, ermöglicht so die Einsichtnahme durch jedermann.

  Der Ortschef gab bekannt, dass die seit Mitte September 2021 in der Gemeinde allerorten laufenden Baumaßnahmen der Deutschen Telekom eigentlich Mitte Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein sollten, jedoch um vier weitere Wochen verlängert wurden. Eine entsprechende Genehmigung wurde vorab beantragt und erteilt. „Hoffen wir mal, dass wir künftig von weiteren unangekündigten und somit für alle Verkehrsteilnehmer überraschenden Sperrungen unseres Bahnüberganges in der Gonbacher Straße mit allen daraus resultierenden Unannehmlichkeiten verschont bleiben“, berichtete Stumpf.

  Die Ratsmitglieder Gunter Bayer und Hans Jürgen Bayer (beide SPD) wiesen auf mehrere schadhafte Gemeindestraßen (Friedhofstraße, Triftstraße) hin, bei denen auch nach einer Instandsetzung durch die VG Winnweiler noch immer Fahrbahnabsenkungen und Schlaglöcher vorhanden seien. Der der Ratssitzung beiwohnende Leiter des Bauamtes der VG Winnweiler, Roland Schreiber, notierte die Beanstandungen und sicherte zeitnahe Abhilfe zu.  

  Die nächste Ratssitzung wird für etwa Mitte November 2021 anberaumt. (Siehe auch "Winnweiler Rundschau", KW43, und „Die Rheinpfalz“.) 

Online: Donnerstag, 21. Oktober 2021

Az.: I/11/LP 19/24-St./Ri.

 

Stehend die Raum- und Umweltplanerin Sarah Kallenbach, B. Sc., und der Freie Stadtplaner, Dipl.-Ing. Reinhard Bachtler, erläutern gemeinsam Rat, Publikum und Presse anhand einer 50-seitigen Powerpoint-Präsentation die sechs möglichen Neubaugebiete; Zweiter v. re. (sitzend) Ortsbürgermeister Christoph Stumpf

 

 

Der Plan zeigt die sechs ermittelten und untersuchten möglichen Neubaugebiete innerhalb der Gemeinde und an deren Bebauungsrand. Die Flächen 01 bis 04 werden empfohlen, die Flächen 05 und 06 (06A und 06B) nicht

 

Das rot markierte etwas über 1.000 m² große an die Ackerwiese und die Ziegelstraße angrenzende Areal wird aus der ungenutzten und nicht benötigten freien Friedhofsfläche heraussgelöst und kommt als Bauplatz zur Veräußerung